Verschlagwortet: 3. Ärztlicher Befund

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3. Ärztlicher Befund (A) – 3.06. Photographie (Ph)

Die standardisiert angefertigten Photographien dienten der nachträglichen Konstitutionsbeurteilung nach Kretschmar. Sie wurden über den gesamten Untersuchungszeitraum von Probanden aller Kohorten in stets gleicher Weise angefertigt. Jährlich wurden 5 bis 7 Bilder geschossen, bei dem...

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